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Organisation

Der Landesfrauenrat Bremen (bfa), der Dachverband der Bremer Frauenverbände und -organisationen, ist in drei Ebenen organisiert.

 

Es gibt einen 7-köpfigen geschäftsführenden Vorstand (gfV), der für die internen Abwicklungen und die Außendarstellung des bfa zuständig ist. Er vertritt die angeschlossenen Verbände in politischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen auf Landes- und Bundesebene.

 

Der gfV wird von der Delegiertenversammlung (DV), dem höchsten Gremium des Landesfrauenrates gewählt. Die Verbände entsenden auf Basis der Anzahl ihrer Mitglieder Delegierte. Die kleinsten Verbände (bis 20 Mitglieder) stellen eine Delegierte, die größten (ab 3500 Mitglieder) wählen aus ihren Reihen 12 Delegierte.

 

Die DV verabschiedet Anträge und Resolutionen, beschließt Änderungen der Satzung, Wahl- und Geschäftsordnung, nimmt den Bericht des gfV Vorstands entgegen, entlastet den Vorstand und beschließt die Verwendung der finanziellen Ressourcen auf Basis eines Entwurfs des gfVs.

 

Als drittes Organ des Landesfrauenrates Bremen gibt es den Gesamtvorstand, der sich aus den Vorsitzenden der angeschlossenen Verbände zusammensetzt. Der Gesamtvorstand hat beratende Funktion und ist das Bindeglied zwischen gfV und den Verbänden.

 

In der folgenden Grafik ist das System, wie es in der Satzung des bfa festgelegt ist, dargestellt.

Organigramm des Landesfrauenrat Bremen (LFR). Der LFR hat aktuell 38 Mitgliedsverbände. Aus diesen setzt sich das höchste Gremium des LFR zusammen; die Delegiertenversammlung. Diese stimmt über Anträge und Resolutionen ab und wählt den Geschäftsführenden Vorstand. Dieser ist für die interne Abwicklung und die Außendarstellung des LFR verantwortlich. das dritte Organ bildet der Gesamtvorstand, welcher sich aus des Vorsitzenden der Verbände zusammensetzt und eine beratenden Funktion hat.

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