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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der WCAG 2.1 .

 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://www.landesfrauenrat-bremen.de veröffentlichten Webauftritt des Landesfrauenrat Bremen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der WCAG 2.1 im Wesentlichen erfüllt.

 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf:

  • einem Selbsttest 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

  • Downloads:
    Nicht alle zum Download verfügbaren Dateien sind barrierefrei, z.B. PDF-Dateien, Excel- und Word-Dokumente.

Unvereinbarkeit mit WCAG 2.1

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind: 

 

  1. Barriere:
    1. 1.2.2 Untertitel für Inhalte mit Audio (aufgezeichnet) (außer als Medienalternative für Text gekennzeichnet) – Synchrone Untertitel
    2. Maßnahmen: Untertitel werden zur Verfügung gestellt.
  2. Barriere:
    1. 1.4.3 Minimaler Kontrast von Text und Text-Bilder
    2. Maßnahmen: Die Kontraste auf der gesamten Website werden entsprechen den Vorgaben angepasst.
  3. Barriere:
    1. 1.4.11 Kontraste von Grafiken und Bedienelementen ausreichen

    2. Maßnahmen: Kontraste in Grafiken und Bedienelementen werden auf der gesamten Website entsprechend den Vorgaben angepasst.

  4. Barriere:
    1. 9.6.1 WCAG Conformance Requirements
    2. Maßnahme: Wir arbeiten daran die WCAG Conformance Requirements zukünftig auf unserer Website zu erfüllen.
  5. Barriere:
    1. 11.7.1 Benutzerpräferenzen
    2. Maßnahme: Eine Agentur wir beauftragt die Mängel zu berichtigen. 
  6. Barriere:
    1. PDF-Prüfung
    2. Maßnahme: Bei der Erstellung neuer PDF- und Word-Dateien wird auf die barrierefreie Gestaltung geachtet. Wenn wir PDFs von dritten Stellen erhalten und bemerken, dass diese nicht barrierefrei sind, weisen wir die Stellen darauf hin.
      Bei älteren, nicht barrierefreien Dokumenten, wird in sprechend darauf hingewiesen. 
  7. Barriere:
    1. Hinweise zur Leichten Sprache
    2. Maßnahme: In Zusammenarbeit mit einer externen Agentur bereiten wir aktuell den Auftritt unserer Website in Leichter Sprache vor. 
  8. Barriere:
    1. Hinweis zur Gebärdensprache
    2. Maßnahme: Wir entwickeln aktuell ein Konzept zur Verwirklichung der Gebärdensprache auf unserer Website. 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 18.07.2023 erstellt bzw. überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

 

E-Mail: info@landesfrauenrat-bremen.de
Telefon: 0421-62 00 645 (Donnerstags von 9:00 – 13:00 Uhr) 

 

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